Das Präsidium des Bundesverbands besteht aus fünf Mitgliedern, sowie einem kooptierten Mitglied. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Präsident sowie die fünf Vizepräsidenten. Das Präsidium ist für alle Aufgaben des Verbandes zuständig, die nicht durch die Satzung oder kraft Gesetzes einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Um dieser satzungsgemäßen Anforderung gerecht zu werden, wird das Präsidium des IVD durch eine Bundesgeschäftsstelle unter der Leitung eines bestellten hauptamtlichen Bundesgeschäftsführers unterstützt. Näheres regelt die Satzung des IVD Bundesverbandes.