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Frist zur Zertifizierung für WEG-Verwalter verlängert

Erst ab Dezember 2023 und damit ein Jahr später als bisher vorgesehen sollen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Zertifizierung gegenüber den Verwaltern erhalten. Der Bundestag hat Ende September einer entsprechenden Verlängerung der Frist zugestimmt. Das Gesetz muss noch verkündet werden und ist daher noch nicht in Kraft getreten.

Zur Begründung der Verschiebung heißt es, es erscheine nicht möglich, alle Verwalter, die die Prüfung ablegen wollen, bis zum Stichtag zu prüfen. Hierauf hatte der IVD unter anderem in einer Stellungnahme hingewiesen.

Ab dem 1. Dezember 2023 muss jeder Verwalter einen Zertifikatsnachweis vorlegen können, wenn die Eigentümer dies wünschen. Ausnahme/Übergangsregelung: Ein WEG-Verwalter, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits in einer Eigentümergemeinschaft bestellt war, gilt bis zum 01. Juni 2024 gegenüber dieser Gemeinschaft als zertifizierter Verwalter.

Als zertifizierter WEG-Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor der Industrie-und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als WEG-Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Die Prüfung kann ausschließlich durch die IHK erfolgen. Die Einzelheiten zu Inhalt und Verfahren der Prüfung, den Bestimmungen über das zu erteilende Zertifikat, die Voraussetzungen, unter denen sich juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte WEG-Verwalter bezeichnen dürfen und die Befreiungstatbestände sind vom Bundesjustizministerium in der Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz gesondert festgelegt.

Die Zertifizierung stellt keine gewerberechtliche Anforderung dar – sie ist insbesondere keine Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34 c GewO. Die Tätigkeit als WEG-Verwalter ist somit grundsätzlich auch ohne Zertifikat zulässig.

9 Topics zur Verwalterzertifizierung

1. Wer wird zertifizierter Verwalter?

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt (vgl. § 26a Abs. 1 WEG).

Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.

2. Warum sollten Sie zertifizierter Verwalter sein?

Ab dem 1. Dezember 2022 (derzeit Verlängerung um ein Jahr angedacht) haben Wohnungseigentümer im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung grundsätzlich einen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters ( § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG i.V.m. § 48 Abs. 4 S. 1 WEG).

Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters steht im Ermessen der Eigentümergemeinschaft- Kann kein Muss!

Ausnahmen: Die Zertifizierungsregelung gilt nicht, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt (vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG)

3. Gibt es gleichgestellte Berufsabschlüsse?

Einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist, wer

  • die Befähigung zum Richteramt,
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
  • einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin oder
  • einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
    besitzt. Diese Personen dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen.
    Eine formale Anerkennung, zum Beispiel mit einer Urkunde durch die IHK oder eine andere Stelle, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Gleiches gilt für Juristische Personen und Personengesellschaften, wenn die bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.

4. Gibt es eine Übergangsfrist?

Wenn Sie zum 1. Dezember 2020 bereits zum Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt waren, gelten Sie gegenüber dieser noch bis zum 1. Juni 2024 als zertifizierter Verwalter (vgl. § 48 Abs. 4 S. 2 WEG).

5. Gebühren

Der Gebührentarif wird von den IHKn individuell festgelegt und beträgt durchschnittlich 340 EUR.

6. Prüfungstermine und Anmeldung

Die Prüfungstermine der IHKn müssen jeweils individuelle erfragt werden. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt im Regelfall 14 Tage vor Prüfungstermin.

7. Inhalt und Ablauf der Prüfung

Die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Die Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus. Der schriftliche Teil dauert 90 Minuten. Der mündliche Teil dauert mindestens 15 Minuten und soll sich zumindest auf das Wohnungseigentumsgesetz beziehen. Nähere Angaben zur Prüfung ergeben sich aus den Prüfungsordnungen der IHKn. Möglich sind hier PC-Prüfungen und Präsenzprüfungen, die als Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig oder Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig ausgestaltet sein können.

Der Rahmenplan für die Prüfung zum zertifizierten Verwalter beschreibt Lernziele und Lerninhalte in vier Themenbereichen:
a. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
b. Rechtliche Grundlagen
c. Kaufmännische Grundlagen
d. Technische Grundlagen
8. Prüfungsvorbereitung

Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich frei. Man kann selbständig lernen oder an einem Vorbereitungskurs bei einem beliebigen Bildungsträger teilnehmen. Siehe hierzu auch unsere Angebote der EIA und weiterer.

9. Weiterbildungspflicht

Die im Jahr 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht(20 Stunden innerhalb von drei Jahren) bleibt von den neuen Regelungen zum zertifizierten Verwalter unberührt.

Downloads

Wichtige Informationen im Überblick

Download

WEG Rahmenplan der IHK mit Lernzielen für die Prüfung

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Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach WEG

Download

Übersicht der prüfenden Industrie- und Handelskammern

Baden-Württemberg

IHK Heilbronn-Franken 

Christoph Oberländer

E-Mail

Tel.: 07131 9677-172

_________________________

IHK Hochrhein-Bodensee (Konstanz)

Michaela Rennhak

E-Mail

Tel.: 07531 2860-134

​_________________________

IHK Karlsruhe

Ass. jur. Isabell Amann

E-Mail

Tel.: 0721 174-314

​_________________________

IHK Stuttgart

Claus Coschurba

E-Mail

Tel.: 0711 2005-1461

​_________________________

IHK Reutlingen

Natalie Trück

E-Mail

Tel.: 07121 201 227

​_________________________

IHK Rhein-Neckar (Mannheim)

Lars Paulsen

E-Mail

Tel.: 0621 1709-214

​_________________________

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg 
(Villingen-Schwenningen)Florian Merz
E-MailTel.: 07721 922-129
IHK Südlicher Oberrhein

Sonja Weber

E-Mail

Tel.: 07821 2703-651

Bayern

IHK Aschaffenburg 

Dr. Maria Bausback

E-Mail

Tel.: 06021 880 116

_________________________

IHK Coburg 

Doris Köhler

E-Mail

Tel.: 09561 742 623

​_________________________

IHK für München und Oberbayern Hans-Joachim Budde

E-Mail

Tel.: 089 5116 1509

​_________________________

IHK Niederbayern in Passau Melanie Luther

E-Mail

Tel.: 0851 507 345

​_________________________

IHK für Oberfranken BayreuthMelanie Zimmermann

E-Mail

Tel.: 0921 886 711

​_________________________

IHK Schwaben (Augsburg)Manuela Mayer

E-Mail

Tel.: 0821 3162-402

​_________________________

IHK Würzburg-Schweinfurt Stefan Göbel

E-Mail

Tel.: 0931 4191 263

Brandenburg

IHK Ostbrandenburg

Marlen Bennewitz

E-Mail

Tel.: 0335 5621-1323

Hessen

IHK FrankfurtTimo Gasparini

E-Mail

Tel.: 069-2197-1556

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IHK Darmstadtkein Angebot

 

 

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Niedersachsen

IHK Stade

Svenja Axt

svenja.axt@stade.ihk.de

Tel.: 04141524-147

Nordrhein-Westfalen

IHK Bonn

Barbara Palusinska
Tel.: 0228 2284 207
palusinska@bonn.ihk.de

 

 

 

 

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Industrie- und Handelskammer
Ostwestfalen zu Bielefeld
Sven-Peter Rodefeld
Tel.: 0521-554-210
sp.rodefeld@ostwestfalen.ihk.deNadine Niewöhner
Tel.: 0521-554-131
n.niewoehner@ostwestfalen.ihk.de​_________________________
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
Trix Schiffer
Tel.: 0211-3557-438
trix.schiffer@duesseldorf.ihk.de​_________________________
Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen

Sandra von Heine
Tel.: 02331-390-279
von.heine@hagen.ihk.de

 

 

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Industrie- und Handelskammer
Mittlerer Niederrhein
Arndt Thierfelder
Tel.: 02151-635-455
arnd.thierfelder@mittlerer-niederrhein.ihk.de​_________________________
IHK Nord Westfalen

Kim Gudde
Tel.: 0251 707-277
kim-julie.gudde@ihk-nordwestfalen.de

 

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Inhaltsbereich

IHK Pfalz (Ludwigshafen): ab 5. September

IHK für die Pfalz

Veronika Pommer

Tel.: 0621 5904 2040

veronika.pommer@pfalz.ihk24.de

Anmeldung zur Prüfung zertifizierter WEG Verwalter

Sachsen/Sachsen-Anhalt

IHK Leipzig
Raik Schattschneider
Prüfungsorganisation
Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig
Goerdelerring 5 | 04109 Leipzig
Tel.: 0341 1267-1367
raik.schattschneider@leipzig.ihk.de
www.leipzig.ihk.de_________________________IHKn Chemnitz/ Halle (keine Angebote)
IHK Dresden
Peggy Meinert
Tel.:  0351.2802-183

_________________________

 

Saarland

IHK Saarland (Saarbrücken ab 11.Oktober 2022)

Jürgen Tilk

Tel.: 0681 9520 755

Juergen.Tilk@saarland.ihk.de

Schleswig-Holstein

Industrie und Handelskammer zu Kiel

Stefanie Bolz

Tel.: 0431 5194-207

stefanie.bolz@kiel.ihk.de

Ansprechpartnerin

Bundesverband

Rechtsberaterin Referat Immobilienverwalter